SOFTWARE-LIZENZVERTRAG FÜR MAXON CINEBENCH

Dieser Software-Lizenzvertrag (der "Vertrag") ist eine verbindliche Vereinbarung zwischen Ihnen und
MAXON Computer GmbH, Max-Planck-Straße 20, 61381 Friedrichsdorf, Deutschland ("MAXON"), über die Benutzung der Benchmark-Software MAXON CINEBENCH ("CINEBENCH").
Mit dem Herunterladen oder Benutzen von CINEBENCH erklären Sie sich mit der Geltung und Befolgung der Bestimmungen dieses Vertrags einverstanden. Wenn Sie den Bestimmungen dieses Vertrags nicht zustimmen, ist Ihnen das Herunterladen oder Benutzen von CINEBENCH nicht gestattet.

1 Gegenstand des Vertrags

  1. CINEBENCH ist eine Benchmark-Software für das Testen und Benchmarken von Computerhardware und Systemkonfigurationen bei der Benutzung von MAXON CINEMA 4D. CINEBENCH enthält die Anwendung MAXON CINEMA 4D nicht. MAXON stellt Ihnen CINEBENCH aus Gefälligkeit und kostenlos zur Verfügung.
  2. Die von CINEBENCH erzeugten Benchmark-Resultate beziehen sich auf die gesamte Systemleistung bei der Benutzung von MAXON CINEMA 4D und geben nicht unbedingt die Leistung der getesteten Hardware im Allgemeinen und/oder mit anderen Anwendungen wieder. Die Leistung jeder Komponente (Prozessor, Grafikkarte) hängt auch von anderen Systemkomponenten und Umständen ab. Die von CINEBENCH erzeugten Resultate sind charakteristisch, werden jedoch nicht durch spezifische Testverfahren erzeugt. MAXON gewährleistet nicht, dass die durch eine Benutzung von CINEBENCH erzeugten Resultate genau und zuverlässig sind, und wird keine Überprüfung der Resultate durchführen. Sie selbst sind ausschließlich für die Benutzung von CINEBENCH sowie die Benutzung und Interpretation der Benchmark-Resultate verantwortlich.
  3. Sie dürfen die Benchmark-Resultate, die Sie durch die Benutzung von CINEBENCH erzeugt haben, veröffentlichen und öffentlich zugänglich machen, sofern Sie MAXON und die CINEBENCH-Version mit dem folgenden Vermerk bezeichnen: "MAXON Cinebench Version [xx.xx]". Sie dürfen nicht erklären oder andeuten, dass das Benchmarken durch MAXON durchgeführt, unterstützt, überprüft oder zertifiziert wurde.
  4. MAXON überlässt Ihnen CINEBENCH ohne Gewährleistung. MAXON gewährleistet nicht, dass CINEBENCH ohne Unterbrechung oder Fehler abläuft, besondere Funktionen hat, besonderen Anforderungen genügt und verkehrsfähig, frei von Sach- und Rechtsmängeln, kompatibel mit besonderer Software und Hardware sowie für einen bestimmten Zweck geeignet ist.
  5. MAXON ist nicht verpflichtet, Ihnen technische Wartung und Support zu erbringen, Fehler zu beseitigen sowie ausgefallene Systeme und verlorene Daten wiederherzustellen.

2 Lizenzierung

  1. Zu den Bestimmungen und Bedingungen dieses Vertrags gewährt MAXON Ihnen ein persönliches, beschränktes, nicht ausschließliches Recht zur Installation von CINEBENCH auf einer unbeschränkten Anzahl von Computern und zur Benutzung auf diesen Computern in Objektcodeform ausschließlich zum Testen und Benchmarken der Leistung der Computerhardware und Systemkonfigurationen bei der Benutzung von MAXON CINEMA 4D (die "Lizenz").
  2. Sie dürfen CINEBENCH nicht Dritten zugänglich machen oder an Dritte vermieten, übertragen oder unterlizenzieren.
  3. Sie dürfen CINEBENCH nur dann übersetzen, anpassen, umgestalten oder in sonstiger Weise verändern, wenn dies zur vertragsgemäßen Benutzung und zur Fehlerbeseitigung erforderlich ist und MAXON sich geweigert hat, gegen eine angemessene Vergütung solche Veränderungen vorzunehmen oder Fehler zu beseitigen.
  4. Sie dürfen CINEBENCH nur dann dekompilieren, wenn dies gemäß § 69e Urheberrechtsgesetz gestattet ist und MAXON Ihnen nicht innerhalb angemessener Frist nach Ihrer schriftlichen Anforderung die Daten und/oder Informationen zur Verfügung stellt, die erforderlich sind, um die Interoperabilität von CINEBENCH mit anderer Software sicherzustellen.
  5. Sofern in dieser Klausel nichts anderes bestimmt ist, räumt MAXON Ihnen keine ausdrücklichen oder stillschweigenden Rechte oder Lizenzen ein.

3 Haftung

  1. MAXON haftet unbeschränkt (1) für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, (2) bei Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit, (3) gemäß den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes und (4) bei einer von MAXON übernommenen Garantie.
  2. Vorbehaltlich Ziff. 3.1 ist MAXONs Haftung für einfach fahrlässige Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten auf den Schaden begrenzt, der für solche Geschäfte typisch ist und bei Abschluss dieses Vertrags vorhersehbar war. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten von MAXON, die die Erfüllung dieses Vertrags ermöglichen und Voraussetzung für die Erfüllung dieses Vertrags sind und auf deren Einhaltung Sie sich daher verlassen können.
  3. Über Ziff. 3.1 und 3.2 hinaus ist eine Haftung von MAXON aus gleich welchem Rechtsgrund ausgeschlossen.

4 Beendigung

  1. MAXON hat das Recht, diesen Vertrag fristlos zu kündigen, wenn Sie (1) MAXONs geistige Schutzrechte verletzen oder (2) wesentlich gegen eine Bestimmung dieses Vertrags verstoßen und diesen Verstoß nicht innerhalb von zwanzig (20) Tagen nach Erhalt einer schriftlichen Mitteilung von MAXON, die diesen Verstoß rügt, abstellen.
  2. Jede Kündigung oder Beendigung dieses Vertrags beendet die Lizenz mit sofortiger Wirkung und Sie müssen umgehend alle Kopien löschen und zerstören und jede Benutzung von CINEBENCH einstellen.

5 Allgemeine Bestimmungen

  1. Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss der Bestimmungen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts (CISG).
  2. Als ausschließlichen Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten und Verfahren aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag, einschließlich seinem wirksamen Abschluss und seiner Beendigung, vereinbaren die Parteien Frankfurt am Main, Deutschland.
  3. Dieser Vertrag beinhaltet die gesamte Vereinbarung zwischen Ihnen und MAXON in Bezug auf den Vertragsgegenstand. Er gilt vorrangig vor allen vorangegangenen oder gleichzeitigen mündlichen oder schriftlichen Vereinbarungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen beider Parteien finden keine Anwendung, auch wenn die andere Partei ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
  4. Dieser Vertrag kann nur durch eine von beiden Parteien unterzeichnete Vereinbarung verändert oder erweitert werden.
  5. Wenn eine Partei auf der Einhaltung einer Bestimmung dieses Vertrags nicht besteht, stellt dies keinen Verzicht auf Rechtsbehelfe und Ansprüche auch im Hinblick auf weitere gleichartige oder ähnliche Verstöße dar.
  6. Keine Partei kann diesen Vertrag oder ihre Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei abtreten, delegieren oder auf sonstige Weise übertragen. Jede versuchte Abtretung, Delegierung oder Übertragung entgegen den Bestimmungen dieses Vertrags ist nichtig.
  7. Bei Abweichungen oder Widersprüchen zwischen der deutschen und einer anderssprachigen Fassung dieses Vertrags hat die deutsche Fassung Vorrang.